Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch von Veranstaltungen des Swiss National Orchestra, gemeinnütziger Musikverein
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: «AGB») regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Swiss National Orchestra («SNO») einerseits und den Kundinnen und Kunden resp. Besucherinnen und Besuchern («Besucher»; «Kunden») von Veranstaltungen des Swiss National Orchestra, Bern, andererseits. Mit dem Erwerb eines Billetts oder, wo dies nicht nötig ist, mit der Anmeldung resp. dem Antritt eines Besuchs einer Veranstaltung gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Die jeweils gültigen AGB werden auf der Website www.sno.ch publiziert. Das SNO kann die AGB jederzeit ergänzen oder anpassen. Anwendbar sind jeweils die zum Zeitpunkt der Veranstaltung publizierten AGB.
Die AGB gelten sinngemäss, d.h. insbesondere bezüglich der Regelungen zum Vorverkauf, auch für Veranstaltungen Dritter, für welche das SNO den Vorverkauf übernommen hat und/oder die Durchführung verantwortet (Drittveranstalter). Weitergehende Verkaufsbedingungen oder AGB der Drittveranstalter bleiben vorbehalten.
Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit auf die parallele Verwendung unterschiedlicher Sprachformen verzichtet; sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.
Hausrecht und Hausordnung
Das SNO übt das Hausrecht am jeweiligen Aufführungsort aus und ist insbesondere berechtigt, Personen des Saales zu verweisen, Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen.
Ergänzend zu diesen AGB gelten, soweit anwendbar, die Hausordnungen der jeweiligen Spielstätte, in der das SNO auftritt.
Grundsätzliches zum Billettkauf
Der Vorverkauf für die Veranstaltungen beginnt zu den in den Publikationen des SNO angegebenen Terminen. Die Preise und Ermässigungen, die Abonnementbedingungen sowie die näheren Vorverkaufsbedingungen (Öffnungszeiten, telefonische Erreichbarkeit der Billettkasse, akzeptierte Zahlungsmittel usw.) werden in den entsprechenden Veröffentlichungen des SNO ausgewiesen (z.B. Vorverkauf für Mitglieder der Freunde des SNO, Website oder Mitgliederbereich).
Billette können im Webshop unter www.sno.ch erworben werden.
Das SNO ist berechtigt, den Verkauf von Billetten resp. den Zutritt zu Veranstaltungen von der vollständigen Angabe von Kundendaten wie Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum (jeweils aller Veranstaltungsbesucher) abhängig zu machen und die Richtigkeit dieser Angaben anhand von offiziellen Ausweisen oder durch andere geeignete Massnahmen zu kontrollieren.
Das SNO behält sich vor, die Anzahl der Billette pro Person einzuschränken.
Gekaufte Billette können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Billette wird nicht geleistet. Dies gilt auch, wenn ein Einlass aufgrund nicht rechtzeitigen Erscheinens zu Veranstaltungsbeginn nicht mehr möglich ist.
Platzangebot; Saalplanänderungen
Das SNO behält sich das Recht vor, den Sitzplan jederzeit zu ändern und damit Plätze zu sperren oder bestehende Platzsperrungen aufzuheben. Saalplanänderungen können erfolgen z.B. bei grossen Orchesterbesetzungen (Vergrösserung des Konzertpodiums: Wegfall der vordersten Reihen im Parkett), bei der dramaturgisch gebotenen Platzierung von Musikern oder Fernorchestern, bei der Aufstellung von Kameras, Projektoren oder Lautsprechern oder aufgrund behördlicher Vorgaben.
Das SNO wird dem Kunden andere (gleich- oder höherwertige) Plätze zuweisen, wenn durch eine Saalplanänderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist oder der Genuss der Veranstaltung resp. die Sicht von diesem Platz aus wesentlich beeinträchtigt ist.
Einige Plätze (vornehmlich in den äussersten Reihen der Galerie und des Balkons) sind in der Sicht eingeschränkt. Dies wurde bei der Preissetzung bereits berücksichtigt.
Reservationen
Reservierte Billette sind bis zum bei der Reservation mitgeteilten Termin an der Billettkasse zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Reservation.
Ermässigungen
Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen können vom SNO jederzeit geändert werden. Das SNO ist überdies berechtigt, die Abgabe ermässigter Billette für einzelne Veranstaltungen, Preiskategorien oder Verkaufskanäle einzuschränken oder auszuschliessen.
Rollstuhlplätze
Die Anzahl der Rollstuhlplätze im Konzertsaal ist aus feuerpolizeilichen Gründen beschränkt. Die Anmeldung muss bis spätestens vier Tage vor dem Konzert bei der Billettkasse erfolgen.
Versand von Billetten
Der Versand von Billetten und Gutscheinen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Das SNO übernimmt keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der Postsendung beim Kunden oder für den Verlust oder die Beschädigung der Lieferung. Das SNO ist somit nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten.
Für die Zusendung von Billetten und Gutscheinen werden dem Kunden Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 8 berechnet. Der Postversand von Billetten ist bis zu 5 Tage vor dem gewünschten Veranstaltungstermin möglich. Nach Eintreffen der Postsendung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen. Reklamationen müssen innert drei Arbeitstagen nach Erhalt der Sendung per E-Mail (info@sno.ch) geltend gemacht werden.
Bei Online-Bestellungen werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben.
Verlust von Billetten
Verliert ein Kunde sein Billett, kann ihm von der Billettkasse ein Duplikat ausgestellt werden, sofern der ursprüngliche Kauf eindeutig nachgewiesen werden kann. Der Besitzer des Original-Billetts hat Vorrang vor dem Besitzer eines Ersatz-Billetts.
Programm- und Besetzungsänderungen
Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Angaben zu den Konzerten finden Sie auf unserer Website (www.sno.ch).
Das SNO behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Veranstaltung abzusagen oder das Datum resp. den Veranstaltungsbeginn zu ändern. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises (als Gutschrift auf das persönliche Kundenkonto), sofern er die verschobene Veranstaltung nicht besuchen kann.
Bei Änderungen der Besetzung oder des Programms einer Veranstaltung (bei unverändertem Veranstaltungstermin) besteht kein Anspruch auf Rückgabe des Billetts.
Veranstaltungsbesuch
Die Foyers werden in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.
Einlass für zu spät kommende Besucher kann nur dann gewährt werden, wenn hierfür eine vorgesehene Unterbrechung der Darbietung genutzt werden kann. Ein Nacheinlass kann jedoch nicht garantiert werden.
Mäntel, Schirme, grosse Taschen, Koffer sowie sperrige Gegenstände müssen vor Veranstaltungsbeginn an der Garderobe abgegeben werden.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Konzertsaal ist untersagt. Das Rauchen ist nicht gestattet.
Die Mitnahme von Tieren in die Veranstaltungen ist nicht gestattet (Ausnahme: Blindenführhunde).
Zutritt zu Veranstaltungen
Für den Zutritt zu Veranstaltungen ist die entsprechende Berechtigung (das Billett) sowie gegebenenfalls die Legitimation für eine gewährte Ermässigung unaufgefordert vorzuweisen, welche durch Augenschein oder elektronisch auf die Gültigkeit geprüft wird.
Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert werden, wenn sie den Billettverkauf oder die Zutrittskontrolle behindern, andere Personen belästigen oder begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören. Der Zutritt kann weiter verweigert werden, wenn gegen die AGB oder gegen die Abonnementbedingungen verstossen wird, oder kein gültiges Billett und/oder keine Legitimation für eine gewährte Ermässigung vorgewiesen werden kann. Gleiches gilt für den Fall von unleserlichen, unvollständigen oder beschädigten Billetten.
Nimmt der Besucher einen anderen als den auf dem Billett ausgewiesenen Platz ein, kann das SNO einen allfälligen Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Veranstaltung verweisen.
Gebrauch von elektronischen Geräten
Mobiltelefone, Smartphones, Tablet-Computer und ähnliche elektronische Geräte sind während der Veranstaltung auf «lautlos» zu schalten und während der eigentlichen Darbietung ganz auszuschalten.
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen des SNO durch Besucher sind aus persönlichkeits- und urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen.
Sofern ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass ein Besucher sich nicht an dieses Verbot hält, kann der Besucher ohne Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Aufzeichnung von Veranstaltungen
Die öffentlichen Veranstaltungen des SNO, inkl. deren zeitliches und räumliches Umfeld (z.B. im Foyer vor oder nach der Veranstaltung), können fotografisch oder als Ton-/Tonbildaufzeichnung aufgenommen werden. Mit dem Kauf des Billetts akzeptiert der Besucher, auch wenn seine Person in Bild und/oder Wort erkennbar ist, allfällige Aufnahmen und Aufzeichnungen sowie deren Veröffentlichung, Nutzung (z.B. Fotos oder Videos in Publikationen, auf der Website oder in Social-Media-Präsenzen des [Swiss National Orchestra (SNO)]), Ausstrahlung (z.B. Radio, Fernsehen, Internet-Streaming) und Verwertung (z.B. CD, DVD) durch das [Swiss National Orchestra (SNO)] oder von ihm beauftragte resp. von ihm lizenzierte Dritte, ohne Anspruch auf Vergütung.
Hinsichtlich Fotografien, Ton- und Tonbildaufnahmen wird darauf hingewiesen, dass auch [Betreiber des Veranstaltungsorts] sich das Recht vorbehält, entsprechende Aufnahmen zu machen und zu nutzen (siehe deren AGB).
Datenschutz
Personenbezogene Kundendaten wie Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, die Daten bezüglich getätigter Billett-Käufe (Angaben zu Veranstaltungen, Plätzen, Zahlmittel u.ä.m.) sowie zusätzlich Kreditkarteninformationen und die Daten, welche im Rahmen der Einlasskontrolle erhoben werden, werden unter Einhaltung des Schweizerischen Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt. Das SNO ist zudem berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern, zu bearbeiten und auszuwerten sowie die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung der Veranstaltung bzw. mit dem Billettkauf beauftragt werden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Der Kunde anerkennt und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das SNO die ihn betreffenden Daten im Rahmen der oben beschriebenen Geschäftstätigkeit verwendet.
Vorstehendes gilt auch für Kundendaten, welche dem SNO im Rahmen seiner Vorverkaufs-Tätigkeit im Auftrag von Drittveranstaltern mitgeteilt werden. Diese Kundendaten dürfen zusätzlich vom SNO dem jeweiligen Drittveranstalter übermittelt und zugänglich gemacht werden.
Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher bei einer Veranstaltung des SNO erleidet, wird keine Haftung übernommen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Bern.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen.